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Glockenläuten
bei Geburten
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Glockenläuten auch für Geburten, um Freude und Gotteslob verbreiten Wenn um 12 Uhr unsere Glocken eine viertel Stunde lang läuten, dann erkennen alle, die es hören, dass ein Kirchengemeindemitglied gestorben ist. Und neugierig wird gefragt: "Wer?" Es kann auch ein evangelisch-altreformiertes oder ein römisch-katholisches Gemeindeglied bzw. der evangelisch-freikirchlichen Baptistengemeinde sein. Jedenfalls weckt das "Verläuten" die Aufmerksamkeit im Dorf, um an der Trauer teilzunehmen. |
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Alsbald sollen aber nicht nur die kirchlichen Todesfälle "verläutet" werden.Denn unser Kirchenrat hat beschlossen, dass ab sofort auch für jede Geburt in unserem Kirchspiel geläutet werden kann. Dadurch will er Wertschätzung zum Ausdruck bringen, und es soll Mitfreude geweckt sowie das Lob aus dem Psalm 127,3a verbreitet werden: "Kinder sind eine Gabe Gottes." |
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Wenn Eltern das kostenfreie Angebot annehmen wollen, die Geburt ihres Kindes "anzuläuten", müssen sie es nur bei einem Pastor anmelden. Dann erfolgt am nächsten Werk- bzw. Samstag um 9.15 Uhr ein viertelstündiges Glockenläuten. Darüber hinaus kann es im Gottesdienst am nächsten Sonntag bekannt gegeben werden und wird es in die Fürbitte empfohlen. Ob die anderen Kirchengemeinden die Anregung auch übernehmen, muss ihre Leitung noch entscheiden. Jedenfalls hat der Kirchenrat beschlossen, dass darüber hinaus die konfessionslosen Haushalte sich auch beteiligen können. |
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